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Verpackungsgesetz

Wir handeln konform mit dem Verpackungsgesetz

Als nachhaltig agierendes Unternehmen achten wir selbstverständlich darauf, möglichst umweltschonend zu versenden. Das fängt bei der Mehrfachnutzung von Kartonagen an und endet noch lange nicht bei der Wiederverwendung von Füllmaterial. Das staatliche Vorgaben wie das Verpackungsgesetz eingehalten werden, versteht sich von selbst.

Den Verpflichtungen aus dem Verpackungsgesetz kommen wir nach, indem wir eine Verpackungslizenzierung bei einem dualen System vornehmen, das hierfür anfallende sogenannte "Lizenzentgelt" entrichten und uns zudem bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister registriert haben.

Die Zentrale Stelle Verpackungsregister fungiert als Kontrollorgan des neuen Verpackungsgesetzes. Bei ihr laufen alle Informationen – sowohl die der Lizenzierungspflichtigen als auch die der dualen Systeme – zusammen. Das nebenstehende Siegel wurde daher für uns ausgestellt und zeigt an, dass wir ordentlich registriert sind. Mit einem Klick auf das Siegel gelangen Sie zur Webseite unseres Lizensierungspartners.

Von der Verpackungsverordnung zum Verpackungsgesetz

Die 1991 eingeführte Verpackungsverordnung (VerpackV) sorgte erstmals für eine Übertragung der Entsorgungsverpflichtung verwertbarer Abfälle von den Kommunen auf die Privatwirtschaft. So wurde die sogenannte Systembeteiligungspflicht ins Leben gerufen, bei der nicht der Endverbraucher für die Entsorgung seiner Abfälle aufkommen, sondern unter Berufung auf das Prinzip der Produktverantwortung durch den Erstinverkehrbringer erfolgen muss.

Die Verpackungsverordnung ist gewissermaßen als Pilotprojekt des sogenannten Produktverantwortungsprinzips zu verstehen, welches ab 1996 detailliert im Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrW-/AbfG)  geregelt wurde. Der vollständige Titel der Verordnung lautete „Verordnung über die Vermeidung und Verwertung von Verpackungsabfällen“. Das Ziel lag auf der Hand: Anstatt den Verbrauchern und Kommunen die Verantwortung für die Entsorgung von Verpackungen zu überlassen und diese somit durch Steuergelder finanzieren zu lassen, wurden die Unternehmen als Inverkehrbringer und damit Produktverantwortliche für ihre Verpackungen in die Pflicht genommen. Diese Systematik setzt auch das neue Verpackungsgesetz fort.

Die Verpackungsverordnung erwies sich zuletzt als nicht mehr funktionstüchtig. Vermehrt wurden die dualen Systeme von so genannten Trittbrettfahrern genutzt, die ihrer Systembeteiligungspflicht nicht nachkamen, woran auch eine Novellierung der Verpackungsverordnung nichts ändern konnte.

Auch um dies zu ändern, wurde das Verpackungsgesetz (VerpackG) verabschiedet, das fortan neben der Pflicht zur Systembeteiligung eine Registrierungs- und Datenmeldungspflicht bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) über die Datenbank LUCID vorsieht. Auf diese Weise lässt sich transparent nachvollziehen, welche Unternehmen ihren Pflichten aus dem VerpackG nachgekommen.